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Corona-Schutzmaßnahmen beim Schubert-Wettbewerb

Selbstverständlich findet der XIV. Klavierwettbewerb 2021 unter Einhaltung aller Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW statt! Bitte beachten Sie daher die geltenden Corona-Schutzbestimmungen wie etwa die 3 Gs: geimpft, getestet oder genesen!

Zutritt zum Orchesterzentrum NRW und zur Kompressorenhalle der Kokerei Hansa erhält nur, wer einen entsprechend Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder maximal 48h altes Testergebnis vorweisen kann – dies gilt sowohl für Besucher:innen wie alle am Schubert-Wettbewerb beteiligten Personen, wie die Teilnehmenden, Juror:innen und Mitarbeiter:innen. Es gelten zudem die bekannten AHA-Regeln.

Zudem arbeiten wir sowohl im Orchesterzentrum NRW wie beim Konzert der Preisträger:innen in der Kompressorenhalle der Kokerei Hansa mit einer reduzierten Besucherauslastung. Aus diesem Grund sind für das Konzert der Preisträger:innen derzeit keine Tickets mehr im freien Verkauf verfügbar. Sie können sich jedoch auf die Warteliste setzen lassen mit einer Mail an info@schubert-wettbewerb.de, wir informieren Sie dann, wenn sich noch kurzfristig Möglichkeiten ergeben.